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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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  • Die Einwilligung Zu Aerztlichen Eingriffen
    Die Einwilligung Zu Aerztlichen Eingriffen

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich der Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 1874.90 € | Versand*: 69.00 €
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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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    Preis: 2226.00 € | Versand*: 69.00 €
  • NEFF CDR21D - N70 DAMPFGARER, DEEP BLACK, 7 JAHRE GARANTIE, 60 X 45 CM
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Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. 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    Preis: 1566.00 € | Versand*: 69.00 €
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Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

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    Welche Bedingungen muss eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erfüllen? Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung muss freiwillig, informiert, spezifisch und eindeutig sein. Das bedeutet, dass die betroffene Person über den Zweck der Datenverarbeitung, die Art der Daten und die Rechte, die sie hat, informiert sein muss. Die Einwilligung muss zudem aktiv und eindeutig durch eine klare Handlung, wie beispielsweise das Setzen eines Häkchens in einem Kästchen, erteilt werden. Zudem muss die Einwilligung jederzeit widerrufbar sein und die Datenverarbeitung muss im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen stehen.

  • Was sind die rechtlichen und ethischen Aspekte der Einwilligung in den Bereichen Medizin, Forschung, Datenschutz und Online-Diensten?

    Die Einwilligung in medizinische Behandlungen und Forschung ist rechtlich geregelt und erfordert die informierte Zustimmung des Patienten oder Teilnehmers. Datenschutzgesetze verlangen, dass Personen ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben müssen. Bei Online-Diensten müssen Nutzer der Verwendung ihrer Daten zustimmen, und ethische Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Missbrauchs persönlicher Informationen sind zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass die Einwilligung freiwillig, informiert und ohne Druck erfolgt, um die Rechte und den Schutz der betroffenen Personen zu gewährleisten.

  • Was sind die rechtlichen und ethischen Aspekte der Einwilligung in den Bereichen Medizin, Forschung, Datenschutz und Online-Dienste?

    Die Einwilligung in den Bereichen Medizin, Forschung, Datenschutz und Online-Dienste ist rechtlich geregelt und erfordert die informierte Zustimmung der betroffenen Personen. Dies bedeutet, dass sie über alle relevanten Informationen informiert werden müssen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ethisch gesehen ist es wichtig, die Autonomie und die Privatsphäre der Einzelpersonen zu respektieren und sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt werden. Dies gilt insbesondere für sensible Informationen, wie medizinische Daten oder persönliche Informationen, die in Online-Diensten verwendet werden. Es ist wichtig, dass die Einwilligung freiwillig und ohne Zwang erfolgt, um sicherzustellen, dass die Interessen und Rechte der betroffenen Personen respektiert werden.

  • Was sind die ethischen und rechtlichen Aspekte von Einwilligung in den Bereichen Medizin, Forschung, Datenschutz und Vertragsrecht?

    Die Einwilligung ist ein ethisches Prinzip, das in der Medizin, Forschung, Datenschutz und Vertragsrecht eine zentrale Rolle spielt. Sie stellt sicher, dass Personen informiert und freiwillig in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Gesundheit, ihre Daten oder ihre Verträge betreffen. Rechtlich gesehen muss die Einwilligung in diesen Bereichen bestimmten Anforderungen entsprechen, wie beispielsweise der Volljährigkeit, der Fähigkeit zur Einwilligung und der Freiwilligkeit. Zudem müssen die Einwilligungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und ethischen Richtlinien erfolgen, um die Rechte und den Schutz der betroffenen Personen zu gewährleisten.

  • Darf ein Tierarzt ohne die Einwilligung des Tierhalters behandeln?

    Ein Tierarzt darf in der Regel nicht ohne die Einwilligung des Tierhalters behandeln. Der Tierhalter hat das Recht, über die medizinische Versorgung seines Tieres zu entscheiden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel in Notfällen, in denen eine sofortige Behandlung erforderlich ist, um das Leben des Tieres zu retten.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Abtreibung mit 17 Jahren und benötigt man die Einwilligung der Eltern bzw. müssen sie davon erfahren?

    Die Kosten für eine Abtreibung können je nach Land, Klinik und individuellen Umständen variieren. Es ist wichtig, sich an eine medizinische Einrichtung oder Beratungsstelle zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten. In einigen Ländern kann eine Einwilligung der Eltern oder zumindest die Information der Eltern erforderlich sein, insbesondere wenn du minderjährig bist. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen Bestimmungen in deinem Land zu informieren.